Eine Person mit Schutzhelm steht auf einer Leiter und befestigt mit einem Akkuschrauber ein Holzbrett an einer Holzwand.

In diesem Lernpaket sollen die SchülerInnen die Auswirkungen von Instandhaltungen und Gebäudeerweiterungen in der doppelten Buchführung kennenlernen und anhand eines Übungsbeispiels anwenden können.

FächerNutztierhaltung
Erstellt vonDI Leo Gruber-Doberer, BEd
Dauer2 UE
Schulstufe12. - 13. Schulstufe
KompetenzenInstandhaltungen und Erweiterungen von Gebäuden in der doppelten Buchführung abbilden können.
LernzieleDie SchülerInnen können die Unterschiede von Instandhaltungen und Herstellungen von Anlagen verstehen und die Auswirkung auf die doppelte Buchführung darstellen und anwenden.
Zusatzinformationen und AnmerkungenSkriptum | Aufgabe | Lösungen

Anlagegüter wie Gebäude, Stallungen, Maschinen oder Betriebseinrichtungen müssen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten werden. Die dafür anfallenden Kosten werden entweder als Instandhaltungsaufwand oder als Herstellungsaufwand bezeichnet.

MERKE: Reparieren = Instandhaltung | Erweitern oder Umnutzen = Herstellung

Bearbeiten Sie das Übungsbeispiel „Johanna Mostbauer“ anhand der Erklärungen unten: 
Aufgabe: Instandhaltungs- und Herstellungsaufwand

1. Instandhaltungsaufwand

Instandhaltungsaufwand (auch Erhaltungs- oder Instandsetzungsaufwand genannt) liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter repariert oder instandgesetzt werden, ohne dass sich ihre Funktion oder Wesensart verändert.

Typische Beispiele:

  • Reparaturen an Gebäuden (z. B. Dachreparaturen, Ausmalen, Boden ausbessern)
  • Austausch von Bauteilen – auch bei Verwendung besseren Materials
  • Ausbesserung oder Asphaltierung von Wegen
  • Reparaturen an Maschinen und Betriebseinrichtungen

Diese Aufwendungen gelten als Betriebsausgaben und werden sofort als Aufwand verbucht.

Beispiel Buchungssatz:
7200 Instandhaltung/ 33000 Diverse Lieferanten
2500 Vorsteuer

2. Herstellungsaufwand

Herstellungsaufwand liegt vor, wenn neue Anlagegüter geschaffen werden oder wenn bestehende Gebäude oder Anlagen wesentlich erweitert, verbessert oder in ihrer Widmung geändert werden.

Beispiele:

  • Anbau oder Erweiterung von Gebäuden (z. B. Stallerweiterung)
  • Ausbau eines Dachbodens zu einem Lagerraum (Funktionsänderung)
  • Umbau eines Stallgebäudes in eine Maschinenhalle (Widmungsänderung)

Der Herstellungsaufwand darf nicht sofort als Aufwand gebucht werden, sondern muss aktiviert werden.

3. Herstellungsaufwand und Abschreibung

Immer wenn die Substanz eines Gebäudes vermehrt wird oder sich die Widmung ändert (z. B. Halle wird zu Stall), handelt es sich um Herstellungsaufwand. Dieser wird aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Fall 1: Buchwert der Altanlage ist 0 oder kleiner als der Herstellungsaufwand

Die Abschreibungsbasis wird neu ermittelt:

Abschreibungsbasis neu = Buchwert Altanlage + Herstellungsaufwand

Die Nutzungsdauer wird neu geschätzt. Buchtechnisch entsteht praktisch ein neues Wirtschaftsgut.
 

Fall 2: Restbuchwert der Altanlage ist größer als der Herstellungsaufwand

Zuerst wird die Restnutzungsdauer der Altanlage berechnet:

Restnutzungsdauer = Restbuchwert ÷ jährliche AfA

Diese Restnutzungsdauer stellt die Nutzungsdauer der Neuanlage dar. Die Abschreibungsbasis ergibt sich ebenfalls aus Buchwert der Altanlage und dem Herstellungsaufwand der Neuanlage.

4. Buchhalterische Behandlung des Herstellungsaufwands

Herstellungsaufwendungen stellen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung keine sofortige Betriebsausgabe dar. In der doppelten Buchführung werden sie zunächst auf dem Konto „Anlagen in Bau“ erfasst.

Beispiel 
Buchung während der Bauphase:
0710 Anlagen in Bau / 33000 Diverse Lieferanten
2500 Vorsteuer

Nach Fertigstellung (Umbau oder Erweiterung) erfolgt die Umbuchung:
0300 Gebäude / 0710 Anlagen in Bau

Alle neuen oder umgebauten Anlagen müssen im Anlagenverzeichnis erfasst werden.

Lösungen

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Lösungen: Übungsbeispiel Instandhaltungs- und Herstellungsaufwand