Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand im landwirtschaftlichen Unternehmen
In diesem Lernpaket sollen die SchülerInnen die Auswirkungen von Instandhaltungen und Gebäudeerweiterungen in der doppelten Buchführung kennenlernen und anhand eines Übungsbeispiels anwenden können.
| Fächer | Nutztierhaltung |
| Erstellt von | DI Leo Gruber-Doberer, BEd |
| Dauer | 2 UE |
| Schulstufe | 12. - 13. Schulstufe |
| Kompetenzen | Instandhaltungen und Erweiterungen von Gebäuden in der doppelten Buchführung abbilden können. |
| Lernziele | Die SchülerInnen können die Unterschiede von Instandhaltungen und Herstellungen von Anlagen verstehen und die Auswirkung auf die doppelte Buchführung darstellen und anwenden. |
| Zusatzinformationen und Anmerkungen | Skriptum | Aufgabe | Lösungen |
Anlagegüter wie Gebäude, Stallungen, Maschinen oder Betriebseinrichtungen müssen in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten werden. Die dafür anfallenden Kosten werden entweder als Instandhaltungsaufwand oder als Herstellungsaufwand bezeichnet.
MERKE: Reparieren = Instandhaltung | Erweitern oder Umnutzen = Herstellung
Bearbeiten Sie das Übungsbeispiel „Johanna Mostbauer“ anhand der Erklärungen unten:
Aufgabe: Instandhaltungs- und Herstellungsaufwand
1. Instandhaltungsaufwand
Instandhaltungsaufwand (auch Erhaltungs- oder Instandsetzungsaufwand genannt) liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter repariert oder instandgesetzt werden, ohne dass sich ihre Funktion oder Wesensart verändert.
Typische Beispiele:
- Reparaturen an Gebäuden (z. B. Dachreparaturen, Ausmalen, Boden ausbessern)
- Austausch von Bauteilen – auch bei Verwendung besseren Materials
- Ausbesserung oder Asphaltierung von Wegen
- Reparaturen an Maschinen und Betriebseinrichtungen
Diese Aufwendungen gelten als Betriebsausgaben und werden sofort als Aufwand verbucht.
Beispiel Buchungssatz:
7200 Instandhaltung/ 33000 Diverse Lieferanten
2500 Vorsteuer
2. Herstellungsaufwand
Herstellungsaufwand liegt vor, wenn neue Anlagegüter geschaffen werden oder wenn bestehende Gebäude oder Anlagen wesentlich erweitert, verbessert oder in ihrer Widmung geändert werden.
Beispiele:
- Anbau oder Erweiterung von Gebäuden (z. B. Stallerweiterung)
- Ausbau eines Dachbodens zu einem Lagerraum (Funktionsänderung)
- Umbau eines Stallgebäudes in eine Maschinenhalle (Widmungsänderung)
Der Herstellungsaufwand darf nicht sofort als Aufwand gebucht werden, sondern muss aktiviert werden.
3. Herstellungsaufwand und Abschreibung
Immer wenn die Substanz eines Gebäudes vermehrt wird oder sich die Widmung ändert (z. B. Halle wird zu Stall), handelt es sich um Herstellungsaufwand. Dieser wird aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Fall 1: Buchwert der Altanlage ist 0 oder kleiner als der Herstellungsaufwand
Die Abschreibungsbasis wird neu ermittelt:
Abschreibungsbasis neu = Buchwert Altanlage + Herstellungsaufwand
Die Nutzungsdauer wird neu geschätzt. Buchtechnisch entsteht praktisch ein neues Wirtschaftsgut.
Fall 2: Restbuchwert der Altanlage ist größer als der Herstellungsaufwand
Zuerst wird die Restnutzungsdauer der Altanlage berechnet:
Restnutzungsdauer = Restbuchwert ÷ jährliche AfA
Diese Restnutzungsdauer stellt die Nutzungsdauer der Neuanlage dar. Die Abschreibungsbasis ergibt sich ebenfalls aus Buchwert der Altanlage und dem Herstellungsaufwand der Neuanlage.
4. Buchhalterische Behandlung des Herstellungsaufwands
Herstellungsaufwendungen stellen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung keine sofortige Betriebsausgabe dar. In der doppelten Buchführung werden sie zunächst auf dem Konto „Anlagen in Bau“ erfasst.
Beispiel
Buchung während der Bauphase:
0710 Anlagen in Bau / 33000 Diverse Lieferanten
2500 Vorsteuer
Nach Fertigstellung (Umbau oder Erweiterung) erfolgt die Umbuchung:
0300 Gebäude / 0710 Anlagen in Bau
Alle neuen oder umgebauten Anlagen müssen im Anlagenverzeichnis erfasst werden.
Lösungen
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Lösungen: Übungsbeispiel Instandhaltungs- und Herstellungsaufwand